CareLit Fachartikel
Neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung durch AcetylierungEGV 258/97 Art. 1 Abs. 2 Buchst, c, Art. 1 Abs. 2 Buchst,
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 137 bis 139
Dokument
161063
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat mit gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur im Sinne von Art. 1 II c) der Verordnung (EG) Nr. 258/97 (Novei-Food-VO) ist nur gegeben, wenn durch die Änderung der Molekularstruktur die biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffs verändert werden und es daher zumindest denkbar erscheint, dass sich daraus Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben könnten (im Streitfall verneint für die Acetylierung von Glutathion).
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
HERSTELLUNG
GESUNDHEIT
NAHRUNGSERGAENZUNG
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
ACETYLIERUNG
GLUTATHION
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
LEBENSMITTELSICHERHEIT
MENSCHEN
BEVÖLKERUNG
SCHREIBEN
APOTHEKEN
ZELLEN
AMINOSÄUREN