CareLit Fachartikel

Unzulässige Gesundheitswerbung für Margarine UWG §§3*5

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 139 bis 140

Dokument
161064
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
139 bis 140
Erschienen: 2015-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Unilever Deutschland GmbH darf in ihrer Werbung nicht erklären, dass die Halbfettmargartnc Becel proaktiv den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken könne. Gesundhcitsbczogcnc Aussagen wie, „Cholcstcriri senken — mit Erfolg, „Mit Hilfe des Programms konnte ich meinen Cholesterinwert erfolgreich von 275 auf 211 mg/dl senken. Das entspricht einer Senkung um rund 23 Prozent. Eine solche gesundheitsbezogene Aussage ist nach der Hcalth-Claims-Verord-nung nur dann zulässig, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen ist, was vorliegend nicht der Fall war. Keine Rol…

Schlagworte

MARKETING MOBILITAET CHILE CHINA CHOLESTERINWERT ERNÄHRUNG MARGARINE DEUTSCHLAND WERBUNG LEBENSMITTELSICHERHEIT ROLLE ORGANISATIONEN APOTHEKEN FAMILIE SCHREIBEN HÖHE