Unzulässige Gesundheitswerbung für Margarine UWG §§3*5
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 139 bis 140
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Unilever Deutschland GmbH darf in ihrer Werbung nicht erklären, dass die Halbfettmargartnc Becel proaktiv den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken könne. Gesundhcitsbczogcnc Aussagen wie, „Cholcstcriri senken — mit Erfolg, „Mit Hilfe des Programms konnte ich meinen Cholesterinwert erfolgreich von 275 auf 211 mg/dl senken. Das entspricht einer Senkung um rund 23 Prozent. Eine solche gesundheitsbezogene Aussage ist nach der Hcalth-Claims-Verord-nung nur dann zulässig, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen ist, was vorliegend nicht der Fall war. Keine Rol…