Energieauditpflicht in der Gesundheitswirtschaft
Beuschel, D.; Lehnert, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 8 · S. 54 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Union hat sich mit der Selbstverpflichtung, bis 2020 ihren CÖ2-Ausstoß um mindestens 20 Prozent zu reduzieren, ein hohes Ziel gesteckt. Ohne die Verpflichtung verschiedener Wirtschaftsakteure ist dieses Ziel nicht erreichbar. Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens stellen dabei keine Ausnahme dar. Was die wenigsten allerdings bisher wissen: Aufgrund kurzfristiger gesetzlicher Entscheidungen müssen bis spätestens 5. Dezember 2015 umfassende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchgeführt und anschließend alle vier Jahre wiederholt werden.