CareLit Fachartikel

Energieauditpflicht in der Gesundheitswirtschaft

Beuschel, D.; Lehnert, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 8 · S. 54 bis 56

Dokument
161106
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Beuschel, D.; Lehnert, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
54 bis 56
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Europäische Union hat sich mit der Selbstverpflichtung, bis 2020 ihren CÖ2-Ausstoß um mindestens 20 Prozent zu reduzieren, ein hohes Ziel gesteckt. Ohne die Verpflichtung verschiedener Wirtschaftsakteure ist dieses Ziel nicht erreichbar. Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens stellen dabei keine Ausnahme dar. Was die wenigsten allerdings bisher wissen: Aufgrund kurzfristiger gesetzlicher Entscheidungen müssen bis spätestens 5. Dezember 2015 umfassende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchgeführt und anschließend alle vier Jahre wiederholt werden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN KOSTEN ZEIT ENERGIEKOSTEN HILFE MANAGEMENT KRANKENHÄUSER GESETZGEBUNG ROLLE DEUTSCHLAND BELEGSCHAFT GESUNDHEITSWESEN SELBSTHILFE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach