CareLit Fachartikel
Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben
Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 8 · S. 72
Dokument
161111
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ausgenommen vom Mindestlohn sind sogenannte Pflichtpraktika, also solche Praktika, die verpflichtend aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen, einer Ausbildungsordnung oder hochschulrechtlicher Bestimmungen geleistet werden. Daher ist den sogenannten Famulanten oder den FOS-Praktikanten kein Mindestlohn zu zahlen. Hat der Praktikant bereits zuvor ein Praktikum in demselben Krankenhaus oder Pflegebetrieb absolviert, ist der Mindestlohn auch bei einer Praktikumsdauer von weniger als drei Monaten zu zahlen.
Schlagworte
AUSBILDUNG
BERUFSAUSBILDUNG
KRANKENHAUS
PRAKTIKANT
VERGÜTUNG
THERAPIE
DEUTSCHLAND
HÖHE
PERSONEN
ARBEITSLEISTUNG
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach