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Haftungsrisiko im OP: Freiheitsstrafe wegen Hygienemängel im OP

Weimer, T.; · HEALTHCARE JOURNAL, Melsungen · 2015 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
161125
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
HEALTHCARE JOURNAL, Melsungen
Autor:innen
Weimer, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 7
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht Fulda (LG Fulda, Urt. v. 29.03.2012 - 16 Js 6742/10 - 1KLS) verurteilte einen Arzt (Fachgebiet Orthopädie) wegen Verstoßes gegen § 14 5. 2 MPG aufgrund erheblicher Hygienemängel im OP zur Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Im Rahmen der strafrechtli-chen Ermittlungen wurden unter anderem folgende hygienische Defizite offenbar: Die Raumlufttechnische Anlage war defekt, was das OP-Personal veranlasste, die Lüftung des OP über die Fenster zu besorgen. Folge war der Nachweis der Personengefährdung durch Schimmelpilzsporen aus der Außenluft und das Freisetzen von Narkosegasen. Auch Schweißtro…

Schlagworte

STRAFTAT ORTHOPÄDIE PERSONAL QUALITÄTSMANAGEMENT RECHT RISIKO DAMPF ELEKTROKOAGULATION TRINKWASSER BODEN PATIENTEN SCHOCK HAND RATGEBER HYGIENE BERATUNG