Haftungsrisiko im OP: Freiheitsstrafe wegen Hygienemängel im OP
Weimer, T.; · HEALTHCARE JOURNAL, Melsungen · 2015 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Fulda (LG Fulda, Urt. v. 29.03.2012 - 16 Js 6742/10 - 1KLS) verurteilte einen Arzt (Fachgebiet Orthopädie) wegen Verstoßes gegen § 14 5. 2 MPG aufgrund erheblicher Hygienemängel im OP zur Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Im Rahmen der strafrechtli-chen Ermittlungen wurden unter anderem folgende hygienische Defizite offenbar: Die Raumlufttechnische Anlage war defekt, was das OP-Personal veranlasste, die Lüftung des OP über die Fenster zu besorgen. Folge war der Nachweis der Personengefährdung durch Schimmelpilzsporen aus der Außenluft und das Freisetzen von Narkosegasen. Auch Schweißtro…