CareLit Fachartikel
Keine Topfblumen für bestimmte Patienten
Hessische Krankenhausgesellschaft · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1987 · Heft 7 · S. 573
Dokument
16119
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesgesundheitsamt weist erneut darauf hin, daß in Patientenzimmern, in denen sich Personen mit stark herabgesetzter Immunabwehr aufhalten, keine Topfblumen stehen sollten.
Schlagworte
INFEKTIONSKRANKHEIT
GANG
MUNDSCHUTZ
ANÄSTHESIE
PATIENTEN
PERSONEN
MENSCHEN
WACHSTUM
PILZE
TELEFON
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen