Das Pflegezeitund Familienpflegezeitgesetz 2015
Karb, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 427 bis 438
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst schuf er zum 1. 7. 2008 das Pflegezeitgesetz. Es gewährt Beschäftigten u. a. die Möglichkeit, bei unerwartetem Eintritt der Pflegesituation eines nahen Angehörigen1 bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung), §2 Abs. 1 PflegeZG. Vor allem kann nach §§ 3, 4 PflegeZG Pflegezeit bis zu sechs Monate in Form einer vollständigen oder teilweisen Freistellung in Anspruch genommen werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Eine finanzielle Absicherung des Besch…