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Das Pflegezeitund Familienpflegezeitgesetz 2015

Karb, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 427 bis 438

Dokument
161237
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Karb, S.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
427 bis 438
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zunächst schuf er zum 1. 7. 2008 das Pflegezeitgesetz. Es gewährt Beschäftigten u. a. die Möglichkeit, bei unerwartetem Eintritt der Pflegesituation eines nahen Angehörigen1 bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung), §2 Abs. 1 PflegeZG. Vor allem kann nach §§ 3, 4 PflegeZG Pflegezeit bis zu sechs Monate in Form einer vollständigen oder teilweisen Freistellung in Anspruch genommen werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Eine finanzielle Absicherung des Besch…

Schlagworte

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