Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 439 bis 441
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bei der Bekl. auf Grundlage des TVöD beschäftigte Kl. ist staatlich geprüfter Elektrotechniker. Seine Beschäftigungsdienststelle ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) H. Nach dessen Geschäftsverteilungsplan ist sein Behördenleiter in allgemeiner dienstlicher Hinsicht der Vorgesetzte der Arbeitnehmer des BwDLZ und regelt sowohl deren Personaleinsatz als auch die Urlaubsund AbwesenheitsVertretung. Demgegenüber waren die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) bis zum 30. 6. 2013 gemäß Ziff. 3. 2. 2 des Erlasses des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. 9. 1996 (VMB1. 1996 S. 382 ff. ) die sog. personal…