Systemumstellung der Zusatzversorgung -Startgutschriften GG Art. 3, 14, 20 Abs. 3; BVerfGG§92; ATV§33
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 442 bis 443
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter den Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG fallen nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind. Folglich sind auch unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrenten eigentumsrechtlich geschützt. Doch reicht der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen, verschafft diese selbst aber nicht. Das Grundrecht auf Eigentum schützt daher auch unverfallb…