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Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Ver-Vschulden - langjährige Alkoholabhängigkeit -Rückfall

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 456 bis 459

Dokument
161244
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
456 bis 459
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Bei dem Verschulden i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt es sich nicht um ein Verschulden i. S. v. §276 BGB, der das Maß an Verhaltensanforderungcn des Schuldners gegenüber Dritten bestimmt. Dagegen betrifft das Entstehen einer Krankheit und/oder die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit die Person des Arbeitnehmers selbst. Es gilt deshalb festzustellen, ob ein „Verschulden gegen sich selbst vorliegt. Schuldhaft im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts handelt nach der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§1 Abs. 1 LolmFG, §616 Satz 1 BGB, §63 Abs. 1 Satz 1 HGB, §133c Satz 1 GewO) ergangenen Rspr. desh…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT THERAPIE KRANKHEIT ALKOHOLISMUS MENSCHEN ES ARBEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG VERHALTEN RISIKO BEURTEILUNG FORSCHUNG