Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Ver-Vschulden - langjährige Alkoholabhängigkeit -Rückfall
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 456 bis 459
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei dem Verschulden i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt es sich nicht um ein Verschulden i. S. v. §276 BGB, der das Maß an Verhaltensanforderungcn des Schuldners gegenüber Dritten bestimmt. Dagegen betrifft das Entstehen einer Krankheit und/oder die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit die Person des Arbeitnehmers selbst. Es gilt deshalb festzustellen, ob ein „Verschulden gegen sich selbst vorliegt. Schuldhaft im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts handelt nach der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§1 Abs. 1 LolmFG, §616 Satz 1 BGB, §63 Abs. 1 Satz 1 HGB, §133c Satz 1 GewO) ergangenen Rspr. desh…