CareLit Fachartikel
Ausbildung zur Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit - Vergütungspflicht
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 459 bis 460
Dokument
161245
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während der praktischen Tätigkeit i. S. d. § 2 KJPsychTh-APrV ist nur eine Beteiligung der Ausbildungsteilnehmer an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten vorgesehen. Eigene Patientenbehandlungen unter Einzelsupervision und Supervision sind erst in einem späteren Ausbildungsabschnitt, der vertieften praktischen Ausbildung nach § 4 KJPsychTh-APrV, Teil des Curriculums.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
VERGÜTUNG
AUSBILDUNG
STATION
THERAPIE
PRAKTIKANT
LEISTUNG
DIAGNOSTIK
PATIENTEN
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
PSYCHOTHERAPIE
REHABILITATION
RECHTSPRECHUNG
FORTBILDUNG
Zeitschrift für Tarifrecht