CareLit Fachartikel

Angemessene Ausbildungsvergütung - mit öffentlichen Mitteln geförderter Ausbildungs-platzBBiG § 17 Abs. 1; BAföG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 460 bis 464

Dokument
161246
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
460 bis 464
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit seiner am 4. 11. 2011 beim ArbG eingegangenen Klage macht der Kl. u. a. Urlaubsabgeltung i. H. v. 2357, 09 Euro brutto geltend. Bei einer Beendigung am 30. 6. 2011 habe ihm ein Urlaubsanspruch von 15, 5 Tagen zugestanden. Dies entspreche 114, 7 Stunden, die mit jeweils 20, 55 Euro abzugelten seien. Die Bekl. habe weder durch die Erklärung im Kündigungsschreiben noch durch die Vereinbarung im Vergleich wirksam Erholungsurlaub gewährt.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URLAUB VERGLEICH WIRKUNG RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG ARBEIT UNSICHERHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG ES BERLIN RISIKO