CareLit Fachartikel
Angemessene Ausbildungsvergütung - mit öffentlichen Mitteln geförderter Ausbildungs-platzBBiG § 17 Abs. 1; BAföG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 8 · S. 460 bis 464
Dokument
161246
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seiner am 4. 11. 2011 beim ArbG eingegangenen Klage macht der Kl. u. a. Urlaubsabgeltung i. H. v. 2357, 09 Euro brutto geltend. Bei einer Beendigung am 30. 6. 2011 habe ihm ein Urlaubsanspruch von 15, 5 Tagen zugestanden. Dies entspreche 114, 7 Stunden, die mit jeweils 20, 55 Euro abzugelten seien. Die Bekl. habe weder durch die Erklärung im Kündigungsschreiben noch durch die Vereinbarung im Vergleich wirksam Erholungsurlaub gewährt.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
URLAUB
VERGLEICH
WIRKUNG
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
UNSICHERHEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
ES
BERLIN
RISIKO