CareLit Fachartikel

Inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit Autismus - insbesondere das Recht auf Schulbegleitung (Teil )

Frese, C.; Riehle, E. Prof. Dr.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 127 bis 130

Dokument
161252
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Frese, C.; Riehle, E. Prof. Dr.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
127 bis 130
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die sozialrechtliche Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, gesellschaftlich bedingte Nachteile der Behinderung zu kompensieren. Das ist eine grobe Formulierung, die aber die Zielrichtung vorgibt. An der Schnittstelle von Schule und Jugendbzw. Sozialhilfeträger (im folgenden JST) gilt rechtlich der Nachranggrund-satz (§10 Abs. 1 SGB VIII/§ 2 SGBXII). Das Recht der Eingliederungshilfe übernimmt keine Aufgaben der Schule oder doch nur, soweit diese ihre Aufgaben nicht erfüllt und soweit der Ersatz gerade dieser Aufgaben zum Aufgabenkreis des Leistungsträgers gehört. Zu dessen Aufgabe gehört aber nicht, wie man vorgr…

Schlagworte

AUFGABENSTELLUNG RECHT LEISTUNG LEISTUNGSTRÄGER HILFE AUTISMUS DEUTSCHLAND MENSCHEN HAND ARBEIT ROLLE ES METAPHER BEWEGUNGSTHERAPIE ELEMENTE HÖHE