Inklusive Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit Autismus - insbesondere das Recht auf Schulbegleitung (Teil )
Frese, C.; Riehle, E. Prof. Dr.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 127 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die sozialrechtliche Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, gesellschaftlich bedingte Nachteile der Behinderung zu kompensieren. Das ist eine grobe Formulierung, die aber die Zielrichtung vorgibt. An der Schnittstelle von Schule und Jugendbzw. Sozialhilfeträger (im folgenden JST) gilt rechtlich der Nachranggrund-satz (§10 Abs. 1 SGB VIII/§ 2 SGBXII). Das Recht der Eingliederungshilfe übernimmt keine Aufgaben der Schule oder doch nur, soweit diese ihre Aufgaben nicht erfüllt und soweit der Ersatz gerade dieser Aufgaben zum Aufgabenkreis des Leistungsträgers gehört. Zu dessen Aufgabe gehört aber nicht, wie man vorgr…