Rechtliche Erwägungen zur Einführung von Mitbestimmungsrechten für Werkstatträte
Deter, G. Dr. Dr.; Köhlert, S.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 131 bis 135
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. § 138 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIX) bestimmt, dass behinderte Menschen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten zu den Werkstätten in einem arheitnehm er ähnlichen Rechtsverhältnis stehen. Durch diese Festlegung soll dem im Arbeitsbereich dieser Werkstätten beschäftigten Personenkreis der Schutz der arbeitsrechtlichen Vorschriften zu Gute kommen.2 Nicht erfasst von der Vorschrift werden diejenigen im Arbeit…