Besteht wegen Schwierigkeiten beim Verlassen eines Kraftfahrzeuges ein Anspruch auf die Feststellung des Merkzeichens aG?
Dahm, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 135 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden oder die nach abweichendem Landesrecht gemäß § 69 Abs. 1 Satz 7 SGB IX zuständigen BehördenJ auf Grund einer Feststellung der Behinderung einen Ausweis üher die gesundheitlichen Merkmale aus (§ 69 Abs. 5 SGB IX). Zu diesen Merkmalen gehört die außergewöhnliche Gehbehinderung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG2 oder entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, für die in den Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG einzutragen ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Schwerbehindertenaus-weisverordn…