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Leistungsklage auf behinderungsgerechte Beschäftigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 3; BetrVG § 38; BGB §611 Abs.l

Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 145 bis 147

Dokument
161256
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
145 bis 147
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Ist ein Mitglied des Betriebsrats gern, § 38 BetrVG vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt, fehlt einer Leistungsklage auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten das Rechtsschutzbedürfnis. Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger, der freigestelltes Betriebsratsmitglied ist, behinderungsgerecht zu beschäftigen. Der Kläger ist schwerbehindert und seit dem 20. 7.1992 bei der Beklagten, die den Frankfurter Flughafen betreibt, tätig. Er wurde als Flugzeugabfertiger für den Ladebereich 1 (FA 21) innerhalb der Abteilung Flugzeugabfertigung eingestellt und übte diese Tätigkeit…

Schlagworte

TÄTIGKEIT URTEIL LEISTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITSLEISTUNG ES VERSTÄNDNIS ARBEITSVERHÄLTNIS Behindertenrecht Stuttgart