Leistungsklage auf behinderungsgerechte Beschäftigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 3; BetrVG § 38; BGB §611 Abs.l
Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 145 bis 147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist ein Mitglied des Betriebsrats gern, § 38 BetrVG vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt, fehlt einer Leistungsklage auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten das Rechtsschutzbedürfnis. Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger, der freigestelltes Betriebsratsmitglied ist, behinderungsgerecht zu beschäftigen. Der Kläger ist schwerbehindert und seit dem 20. 7.1992 bei der Beklagten, die den Frankfurter Flughafen betreibt, tätig. Er wurde als Flugzeugabfertiger für den Ladebereich 1 (FA 21) innerhalb der Abteilung Flugzeugabfertigung eingestellt und übte diese Tätigkeit…