Über praktische Konsequenzen einschlägiger Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Falle von Pflegebedürftigkeit
Heinz, D. Prof. Dr.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 506 bis 514
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebediirftigkeit ist nicht vorstellbar ohne gleichzeitiges Vorliegen von Behinderung im Sinne der Regelung des § 2 Abs. 1 SGB IX. Immer wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (für mindestens sechs Monate) im erheblichen Maße der Hilfe bedürfen, so § 14 SGB XI, liegt Behinderung zugrunde. Aus diesem Umstand leitet sich ab, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Pflegefall anwendbar ist. Die Konvention ist auf der Ebene des einfachen Bundesrechts angesie…