CareLit Fachartikel

Über praktische Konsequenzen einschlägiger Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Falle von Pflegebedürftigkeit

Heinz, D. Prof. Dr.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 506 bis 514

Dokument
161269
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heinz, D. Prof. Dr.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
506 bis 514
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Pflegebediirftigkeit ist nicht vorstellbar ohne gleichzeitiges Vorliegen von Behinderung im Sinne der Regelung des § 2 Abs. 1 SGB IX. Immer wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (für mindestens sechs Monate) im erheblichen Maße der Hilfe bedürfen, so § 14 SGB XI, liegt Behinderung zugrunde. Aus diesem Umstand leitet sich ab, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Pflegefall anwendbar ist. Die Konvention ist auf der Ebene des einfachen Bundesrechts angesie…

Schlagworte

RECHT HILFE KOSTEN ALTENHILFE BERATUNG GESUNDHEIT PERSONEN MENSCHEN ROLLE UMWELT LEBEN ERNÄHRUNG KRANKHEIT ZEIT PRAXIS WOHNUNG