Mehrurlaub für Krankenpfleger ab 50 ist zulässigAGG § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 1 und 3
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 528 bis 539
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten im Rahmen der Berufung noch um die Höhe des Urlaubsanspruchs für das Kalenderjahr 2013. Die Klägerin war seit 2005 bei einem städtischen Klinikum unter Anwendung des TVÖD als Gesundheitsund Krankenpflegerin beschäftigt. Die Urlaubsregelung nach § 26 TVÖD sah einen gestaffelten Urlaubsanspruch der Mitarbeiter nach vollendeten Lebensjahren (von 26 bis 30 Urlaubstagen je nach Lebensalter) vor. In der Folge wurde das Klinikum an eine AG veräußert, die den TVÖD wirksam durch eigene Tarifverträge ablöste. Der für die Klage maßgebliche Haustarifvertrag vom 02. 03. 2010 sah vor, dass die Arbeitnehm…