Zur Durchführung eines Streiks des Pflegepersonals bei Aufrechterhaltung der NotdiensteGG Art. 9 Abs. 3
Roßbruch, R. Prof.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 539 bis 546
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allseitige Anschauung ist es, dass es das Recht einer Gewerkschaft ist, im Zuge einer tariflichen Auseinandersetzung zum Streik auf zurufen und an diesem Streikaufruf festzuhalten. Dies ist der wesentliche Bestandteil der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten positiven Koalitionsfreiheit der sich in Arbeitsverhältnis sen befindlichen Menschen. Die durch einen Streik unmittelbar negativ betroffenen natürlichen und juristischen Personen auf Arbeitgeberseite haben indessen nicht jede Streikmaßnahme hinzunehmen und zu erdulden, sondern können gerichtliche Hilfe gegen Arbeitsniederlegungen in Anspruch nehmen, welche si…