CareLit Fachartikel

Zur Durchführung eines Streiks des Pflegepersonals bei Aufrechterhaltung der NotdiensteGG Art. 9 Abs. 3

Roßbruch, R. Prof.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 539 bis 546

Dokument
161274
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R. Prof.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
539 bis 546
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Allseitige Anschauung ist es, dass es das Recht einer Gewerkschaft ist, im Zuge einer tariflichen Auseinandersetzung zum Streik auf zurufen und an diesem Streikaufruf festzuhalten. Dies ist der wesentliche Bestandteil der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten positiven Koalitionsfreiheit der sich in Arbeitsverhältnis sen befindlichen Menschen. Die durch einen Streik unmittelbar negativ betroffenen natürlichen und juristischen Personen auf Arbeitgeberseite haben indessen nicht jede Streikmaßnahme hinzunehmen und zu erdulden, sondern können gerichtliche Hilfe gegen Arbeitsniederlegungen in Anspruch nehmen, welche si…

Schlagworte

GEWERKSCHAFT TARIFVERTRAG RECHT PFLEGEPERSONAL ARBEITNEHMER ERLASS ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN HAND PATIENTEN BERLIN RECHTSPRECHUNG ES LEISTUNG VERSICHERUNG ZEIT