Zur »Beitrittserklärung« zu einem Wohnund BetreuungsvertragWBVG § 14 Abs. 1 Satz 1; UKLaC § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 10
Roßbruch, R. Prof.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 547 bis 553
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überlässt der Betreiber eines Seniorenheims interessierten Pflegegästen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnund Betreuungsvertrags als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurf eine »Beitrittserklärung«, in der sich ein Dritter als Beitretender verpflichtet, selbstständig und neben dem Pflegegast für dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufzukommen, liegt hierin eine Zuwiderhandlung gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 10 UKlaG, wenn der Beitritt des Dritten im Wohnund Betreuungsvertrag nicht vereinbart ist.