CareLit Fachartikel

Zur »Beitrittserklärung« zu einem Wohnund BetreuungsvertragWBVG § 14 Abs. 1 Satz 1; UKLaC § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 10

Roßbruch, R. Prof.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 547 bis 553

Dokument
161275
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R. Prof.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
547 bis 553
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Überlässt der Betreiber eines Seniorenheims interessierten Pflegegästen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnund Betreuungsvertrags als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurf eine »Beitrittserklärung«, in der sich ein Dritter als Beitretender verpflichtet, selbstständig und neben dem Pflegegast für dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufzukommen, liegt hierin eine Zuwiderhandlung gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 10 UKlaG, wenn der Beitritt des Dritten im Wohnund Betreuungsvertrag nicht vereinbart ist.

Schlagworte

VERTRAG SICHERHEIT BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG URTEIL ANGEHÖRIGE PRAXIS MENSCHEN ES WAHRSCHEINLICHKEIT WISSEN VERSTÄNDNIS RECHTSPRECHUNG LICHT HÖHE PERSONEN