CareLit Fachartikel

Begleitung zum Arztbesuch bzw. Therapeutenbesuch ist Teil der RegelleistungHGBP § 18 Abs. 1 Satz 2; Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1…

Roßbruch, R. Prof.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 553 bis 567

Dokument
161276
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R. Prof.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
553 bis 567
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Begleitung zum Arztbesuch oder Therapeutenbesuch ist immer dann als Regelleistung zu qualifizieren, wenn das Aufsuchen des Arztes oder Therapeuten zwecks Durchführung einer Diagnostik oder Therapie notwendig ist oder die Bewohnerin bzw. der Bewohner dazu eigenständig nicht (mehr) in der Lage ist. Diese Leistung ist daher mit den Pflegesätzen abgegolten und nicht als Zusatzleistung gesondert zu vergüten. Die Heimaufsichtsbehörden des Landes sind berechtigt, Verpflichtungen der Heimbetreiber, die sich aus dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land He…

Schlagworte

HEIMTRÄGER LEISTUNG RECHT PFLEGESATZ GESETZ ENTSCHEIDUNG DIAGNOSTIK THERAPIE BEVOLLMÄCHTIGTER ES SCHREIBEN MENSCHEN RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE HAND CHARAKTER