Begleitung zum Arztbesuch bzw. Therapeutenbesuch ist Teil der RegelleistungHGBP § 18 Abs. 1 Satz 2; Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1…
Roßbruch, R. Prof.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 8 · S. 553 bis 567
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Begleitung zum Arztbesuch oder Therapeutenbesuch ist immer dann als Regelleistung zu qualifizieren, wenn das Aufsuchen des Arztes oder Therapeuten zwecks Durchführung einer Diagnostik oder Therapie notwendig ist oder die Bewohnerin bzw. der Bewohner dazu eigenständig nicht (mehr) in der Lage ist. Diese Leistung ist daher mit den Pflegesätzen abgegolten und nicht als Zusatzleistung gesondert zu vergüten. Die Heimaufsichtsbehörden des Landes sind berechtigt, Verpflichtungen der Heimbetreiber, die sich aus dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land He…