NEUE ARZNEIMITTELKaum Praxisbesonderheiten
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 8 · S. 1114
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vertragsärzte verordnen manche neuen Arzneimittel mit Zusatznutzen zurückhaltend. Ein Grund dafür könnte sein, dass nur wenige dieser Medikamente als Praxisbesonderheit anerkannt sind. Neue Arzneimittel mit Zusatznutzen sollen als Praxisbesonderheit anerkannt werden. So steht es im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Diese Vorgabe wird von GKV-Spitzenverband und Arzneimittelherstellern in den Preisverhandlungen jedoch kaum umgesetzt. Denn nur in sechs von 91 Fällen wurde eine solche Vereinbarung getroffen. Der AMNOG-Report der DAK hat Anfang dieses Jahres gezeigt, dass die Marktdurchdringung mancher neue…