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Allgemeinverständlichkeit, Sprachrisiko und Barrierefreiheit:Die Gebrauchsinformation

Hauke, C. Dr.; Kremer, G. Dr.jur. Dr. med; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 391 bis 399

Dokument
161323
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hauke, C. Dr.; Kremer, G. Dr.jur. Dr. med;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
391 bis 399
Erschienen: 2015-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Kennzeichnuhg und Gebrauchsinformation geben dem Patienten die Informationen die er benötigt, um das Arzneimittel sicher anzuwenden und eine Entscheidung treffen zu können, ob die Nutzen-Risiko-Abwägung, die im Zulassungsverfahren zu einem positiven Urteil geführt hat, auch in seinem individuellen Fall zutrifft. Die ordnungsrechtlichen Vorschriften sind im Wesentlichen in S§ 10, 11 AMG enthalten; danach sind die dort geforderten Angaben gut lesbar, allgemeinverständlich und in deutscher Sprache zu machen. Das sind nicht geringe Anforderungen. Dem Pharmazeutischen Unternehmer liegt im Zeitpunkt der Zulassung zunä…

Schlagworte

SPRACHE ARZNEIMITTEL STUDIE INFORMATION PATIENT GESUNDHEIT Pharma Recht Frankfurt