CareLit Fachartikel
Kerngleichheit der ArzneimittelwerbungUWG 3, 5 I, 12 II; HWG §§311, IV Nr. 11; ZPO
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 412 bis 414
Dokument
161326
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Kerngleichheit zweier wegen Irreführung angegriffenen Verletzungshandlungen kann dann, wenn der jeweils auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmende Unterlassungsanspruch mit der Bewirkung der nämlichen Fehlvorstellung begründet wird, unabhängig davon bestehen, ob in dem einen Fall die angegriffene Werbeangabe im Antrag gesondert angeführt oder im anderen Fall die konkrete Verletzungsform antragsgegenständlich ist, innerhalb derer sich die angegriffenen Werbeangaben finden.
Schlagworte
MARKETING
VERBOT
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
RECHT
HAMBURG
Pharma Recht
Frankfurt