CareLit Fachartikel

Kerngleichheit der ArzneimittelwerbungUWG 3, 5 I, 12 II; HWG §§311, IV Nr. 11; ZPO

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 412 bis 414

Dokument
161326
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
412 bis 414
Erschienen: 2015-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine Kerngleichheit zweier wegen Irreführung angegriffenen Verletzungshandlungen kann dann, wenn der jeweils auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmende Unterlassungsanspruch mit der Bewirkung der nämlichen Fehlvorstellung begründet wird, unabhängig davon bestehen, ob in dem einen Fall die angegriffene Werbeangabe im Antrag gesondert angeführt oder im anderen Fall die konkrete Verletzungsform antragsgegenständlich ist, innerhalb derer sich die angegriffenen Werbeangaben finden.

Schlagworte

MARKETING VERBOT RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT RECHT HAMBURG Pharma Recht Frankfurt