Zur Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen als sachkundige Person i.S. des AMG
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 416 bis 419
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, ob jemand die Voraussetzungen als sachkundige Person i.S. des § 15 Abs. 1 AMG erfüllt, kann zum Gegenstand einer gerichtlichen Feststellungsklage gemacht werden. Das AMG enthält keine Ermächtigungsgrundlagc für einen feststellenden Verwaltungsakt, ob jemand die Voraussetzungen als sachkundige Person i.S. des § 15 Abs. 1 AMG erfüllt. Wer im Durchschnitt nur sieben Arbeitstage pro Jahr in der Arzneimittelqualitätsprüfung tätig war, erfüllt nicht die Voraussetzung für eine sachkundige Person i.S. des § 15 Abs. 1 AMG. Dies gilt auch, wenn in dem fraglichen Betrieb keine weiteren Arzneimittelprüfungen erfo…