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Die Geltung des Qualitätsgebotes nach § 2 Abs. 1S. 3 SGB V im stationären Leistungsbereich der GKV

Willhöft, C. Dr.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 82 bis 86

Dokument
161329
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Willhöft, C. Dr.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 15
Seiten
82 bis 86
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Im stationären Leistungsbereich der GKV gilt das Erlaubnisprinzip mit Verbotsvorbehalt durch den G-BA. Danach sind grundsätzlich alle Untersuchungsund Behandlungsmethoden erstattungsfähig, bis der G-BA auf Antrag einer der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene die Methode negativ bewertet hat. Dieses Prinzip hat das BSG in jüngerer Vergangenheit aufgeweicht und im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung die Geltung des Qualitätsgebotes des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V auch im stationären Leistungsbereich der GKV bestätigt. Dieser Artikel soll die geltende Rechtslage sowie die Veränderungen durch die BSG Rechtsprech…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KRANKENHAUS URTEIL MDK KRANKENVERSICHERUNG LEISTUNG MedizinProdukte Recht Frankfurt