Die Geltung des Qualitätsgebotes nach § 2 Abs. 1S. 3 SGB V im stationären Leistungsbereich der GKV
Willhöft, C. Dr.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 82 bis 86
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im stationären Leistungsbereich der GKV gilt das Erlaubnisprinzip mit Verbotsvorbehalt durch den G-BA. Danach sind grundsätzlich alle Untersuchungsund Behandlungsmethoden erstattungsfähig, bis der G-BA auf Antrag einer der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene die Methode negativ bewertet hat. Dieses Prinzip hat das BSG in jüngerer Vergangenheit aufgeweicht und im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung die Geltung des Qualitätsgebotes des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V auch im stationären Leistungsbereich der GKV bestätigt. Dieser Artikel soll die geltende Rechtslage sowie die Veränderungen durch die BSG Rechtsprech…