CareLit Fachartikel
Medizinproduktehaftung für Implantate: Erhöhtes Ausfallrisiko innerhalb einer Produktserie als ProduktfehlerArt. 1, 6 Abs. 1 und 9 Satz 1 Buchst a Richtlinie 85/374/EWG
Handorn, B. Dr.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 91 bis 98
Dokument
161330
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Art. 6 Abs. i der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. 07. 1985 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist dahin auszulegen, dass ein Produkt, das zu einer Gruppe oder Produktionsserie von Produkten wie Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren gehört, bei denen ein potenzieller Fehler festgestellt wurde, als fehlerhaft eingestuft werden kann, ohne dass der Fehler bei diesem Produkt festgestellt zu werden braucht.
Schlagworte
RICHTLINIE
HERZSCHRITTMACHER
KOSTEN
SICHERHEIT
MEDIZINTECHNIK
BUNDESGERICHTSHOF
MedizinProdukte Recht
Frankfurt