Schadensersatz zwischen Herstellern im Rahmen ihrer gesamtschuldnerischen Haftung für fehlerhafte ProdukteArt. 5 Richtlinie 85/374 EWG
Fröding, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 98 bis 101
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ceramtec wirft dem Gericht vor, sie verurteilt zu haben, die Firma Wright Medical France hinsichtlich des gegen sie als Gesamtschuldner ergangenen Urteils in vollem Umfang schadlos halten zu müssen, obwohl, wie im Rahmen der Revision vorgetragen, der Hersteller des Produktbestandtcils gemäß den Bestimmungen des Artikels 1386-11 des französischen Zivilgesetzbuchs gegebenenfalls in der Lage ist, sich einer Haftung zu entziehen, es jedoch keine gesetzliche Bestimmung gibt, die dem Hersteller des Endproduktes eine Möglichkeit eröffnen würde, sich seiner festgestellten, gemeinsam mit dem Hersteller des Bestandteils z…