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Schadensersatz zwischen Herstellern im Rahmen ihrer gesamtschuldnerischen Haftung für fehlerhafte ProdukteArt. 5 Richtlinie 85/374 EWG

Fröding, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 98 bis 101

Dokument
161331
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Fröding, V.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 15
Seiten
98 bis 101
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Ceramtec wirft dem Gericht vor, sie verurteilt zu haben, die Firma Wright Medical France hinsichtlich des gegen sie als Gesamtschuldner ergangenen Urteils in vollem Umfang schadlos halten zu müssen, obwohl, wie im Rahmen der Revision vorgetragen, der Hersteller des Produktbestandtcils gemäß den Bestimmungen des Artikels 1386-11 des französischen Zivilgesetzbuchs gegebenenfalls in der Lage ist, sich einer Haftung zu entziehen, es jedoch keine gesetzliche Bestimmung gibt, die dem Hersteller des Endproduktes eine Möglichkeit eröffnen würde, sich seiner festgestellten, gemeinsam mit dem Hersteller des Bestandteils z…

Schlagworte

RECHT URTEIL ENTSCHEIDUNG SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE MedizinProdukte Recht Frankfurt