CareLit Fachartikel
Anscheinsbeweis zu Lasten eines Medizinprodukteherstellers§§ 1, 8 ProdHaftG; § 4 MPG; § 823 Abs. 2 BGB
Oeben, M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 101 bis 106
Dokument
161332
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hält ein medizinisches Implantat ohne CE-Kennzeichnung Belastungen, denen es typischerweise ausgesetzt ist, nicht stand, kann der Beweis des ersten Anscheins für eine fehlerhafte Konstruktion sprechen. Der Bekl. zu 1) belieferte die Bekl. zu 2) des ersten Rechtszugs (A-Klinik, Ol, welche am Berufungsrechtsstreit nicht beteiligt ist) mit Titan-Cages, die er durch seine Streithelferin, die Nebenintervenientin, hatte produzieren lassen.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
IMPLANTATION
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
BELASTUNG
ENTSCHEIDUNG
MedizinProdukte Recht
Frankfurt