CareLit Fachartikel

Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei dringlichen Operationen

Bergmann, K. O. Prof. Dr.; Wever, C. Dr.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 754 bis 755

Dokument
161340
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Bergmann, K. O. Prof. Dr.; Wever, C. Dr.;
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
754 bis 755
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Es ist Aufgabe des Krankenhausträgers und ärztlichen Direktors einschließlich der Chefärzte, durch Unterrichtung und Kontrolle zu gewährleisten, dass der Arzt, der mit dem Patienten die Aufklärung durchzuführen hat, den richtigen Zeitpunkt für das Aufklärungsgespräch wählt. Maßgebend ist die Forderung der Rechtsprechung, dass der Patient vor dem geplanten Eingriff so rechtzeitig über dessen Erfolgsaussichten und Risiken aufgeklärt werden muss, dass er durch sorgfältige Abwägung des Für und Wider seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren kann. Der Patient muss, wenn die Dringlichkei…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENT EINWILLIGUNG KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG Das Krankenhaus Berlin