Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei dringlichen Operationen
Bergmann, K. O. Prof. Dr.; Wever, C. Dr.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 754 bis 755
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist Aufgabe des Krankenhausträgers und ärztlichen Direktors einschließlich der Chefärzte, durch Unterrichtung und Kontrolle zu gewährleisten, dass der Arzt, der mit dem Patienten die Aufklärung durchzuführen hat, den richtigen Zeitpunkt für das Aufklärungsgespräch wählt. Maßgebend ist die Forderung der Rechtsprechung, dass der Patient vor dem geplanten Eingriff so rechtzeitig über dessen Erfolgsaussichten und Risiken aufgeklärt werden muss, dass er durch sorgfältige Abwägung des Für und Wider seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren kann. Der Patient muss, wenn die Dringlichkei…