Zehn Jahre Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen -Bestandsaufnahme und Perspektiven
Meseke, S. Dr.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 8 · S. 133 bis 139
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seitdem 1. 1. 2004 sind alle gesetzlichen Krankenund Pflegekassen gem. §§ 197a SGBV, 47a SGBXI verpflichtet, in ihren jeweiligen Organisationen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Inzwischen besteht eine kassenübergreifende Infrastruktur, mit der es immer effektiver gelingt, Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufzudecken und konsequent zu verfolgen. Der Beitrag beleuchtet die Positionen der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung und beschreibt vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen weiter…