CareLit Fachartikel
Was dürfen Betreuungs-kräfte?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 8
Dokument
161356
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsge-setz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen ausgeweitet. Eingeführt wurde u.a., dass Pflegeheime für Personen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI aufweisen, zur Betreuung und Aktivierung zusätzliche Betreuungskräfte einstellen können und dies durch leistungs-gerechte Zuschläge durch die Pflegekassen honoriert wird.
Schlagworte
BETREUUNG
TÄTIGKEIT
SPEZIELLE PFLEGE
DEMENZ
AUFGABENSTELLUNG
REINIGUNG
Demenzpflege im Blick
Stuttgart