CareLit Fachartikel

Was dürfen Betreuungs-kräfte?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2015 · Heft 8 · S. 8

Dokument
161356
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
8
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsge-setz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen ausgeweitet. Eingeführt wurde u.a., dass Pflegeheime für Personen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI aufweisen, zur Betreuung und Aktivierung zusätzliche Betreuungskräfte einstellen können und dies durch leistungs-gerechte Zuschläge durch die Pflegekassen honoriert wird.

Schlagworte

BETREUUNG TÄTIGKEIT SPEZIELLE PFLEGE DEMENZ AUFGABENSTELLUNG REINIGUNG Demenzpflege im Blick Stuttgart