Ortliche Zuständigkeit der Gerichte im Arzthaftungsprozess
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 49 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz aus zahnärztlicher Behandlung in Anspruch. Er wirft dem Beklagten zu 1) vor, eine nicht geeignete Oberkieferprothese veranlasst, nicht rechtzeitig auf die Anfertigung einer neuen Prothese hingewirkt sowie den vorliegenden Bruxismus des Klägers nicht berücksichtigt zu haben. Der Beklagte zu 2) habe drei Implantate fehlerhaft eingesetzt. Beide Beklagten hätten überdies nicht beachtet, dass die durch den Beklagten zu 2) eingesetzten Implantate nicht ausreichten, um die Oberkieferprothese hinreichend zu fixieren.