GKV-Kostenübernahme muss zeitnah erfolgen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 50 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit bei der Beklagten am 27. Dezember 2013 eingegangenen Schreiben vom 21. Dezember 2013 beantragte sie die operative Straffung von erheblichen Hautüberschüssen an beiden Oberarmen, an der Brust, am Bauch, am Po, an den Oberschenkeln und im Kniebereich beidseits. Zur Begründung führte sie aus, erfreulicherweise habe sich ihr Leben seit der Schlauchmagenoperation sehr positiv verändert. Ihr Zielgewicht mit 43 kg habe sie schon Ende 2012 erreicht. Diese drastische Gewichtsreduktion habe allerdings leider einige negative Effekte gehabt. So habe sie am ganzen Körper massive Hautüberschüsse, die dringend entfernt wer…