Fehlerhafte Herzschrittmacher
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2015 · Heft 8 · S. 59 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Kranken-versicherung, begehrt aus übergegangenem Recht ihrer Mitglieder B. und W. Ersatz der Kosten für die Implantation von Herzschrittmachern, die die später mit der Beklagten verschmolzene G. GmbH (im Folgenden einheitlich: die Beklagte) in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hatte. Der Versicherten B. wurde im September 1999 ein Herzschrittmacher des Typs G. Pulsar 470 mit der Seriennummer 101310 implantiert, der Versicherten W. im April 2000 ein Herzschrittmacher des Typs G. Meridian 976 mit der Seriennummer 204232. Die Geräte wurden den Versicherten im S…