CareLit Fachartikel
Selbstständigkeit im Fokus
Dzulko, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 26 bis 29
Dokument
161392
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Insgesamt werden durch die Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit vor allem Menschen profitieren, die an einer demenziellen oder psychischen Erkrankung leiden oder geistig behindert sind. Neu ist auch, dass es anstelle der bisherigen drei Pflegestufen ab 2017 fünf Pflegegrade geben wird. Alle Pflegebedürftigen werden dann automatisch ab 1. Januar 2017 den neuen Pflegegraden zugeordnet (siehe Tabelle auf Seite 29).
Schlagworte
SELBSTSTÄNDIGKEIT
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
MOBILITÄT
PFLEGESTUFE
HILFE
SPEZIELLE PFLEGE
Häusliche Pflege
Hannover