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Was lange währt...
Wagner, W.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 16 bis 17
Dokument
161412
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwei Reformen beschlossen, die das Vorgänger-Bündnis aus Union und FDP liegen gelassen hatte: ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen und die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Letzterer ist Teil der zweiten Stufe der Pflegereform und wird die Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung grundlegend ändern.
Schlagworte
GESETZ
KORRUPTION
PFLEGEVERSICHERUNG
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
REFORM
GESUNDHEITSWESEN
Dr. med. Mabuse
Frankfurt