Zeugnisverweigerungsrecht eines Personalratsmitgliedes
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 9 · S. 348 bis 350
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht hat die Anträge, im Wege einer einstweiligen Verfügung festzustellen, dass die Vorsitzende des Antragstellers nach § 10 SächsPersVG in einem bei Gericht anhängigen Verfahren gemäß §25 Abs. 2 Satz 1 SächsDG gehindert sei, als Zeugin vernommen zu werden, sowie den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorläufig zu verpflichten, den bei Gericht diesbezüglich anhängig gemachten Antrag zurückzunehmen, abgelehnt. Es, hat hierzu zusammenfassend angeführt, § 10 SächsPersVG stelle keine Rechtsgrundlage für ein Zeugnis-und Aussageverweigerungsrecht von Personalratsmitgliedern dar. Darü…