CareLit Fachartikel
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach §33 Abs. 2 TVöD durch auflösende Bedingung (Rentenzahlung)
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 9 · S. 350 bis 358
Dokument
161437
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine in einem Tarifvertrag geregelte auflösende Bedingung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller Erwerbsminderung endet, bewirkt keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.
Schlagworte
TVÖD
RENTE
BEHINDERUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
Die Personalvertretung
Berlin