CareLit Fachartikel

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach §33 Abs. 2 TVöD durch auflösende Bedingung (Rentenzahlung)

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 9 · S. 350 bis 358

Dokument
161437
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
350 bis 358
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Eine in einem Tarifvertrag geregelte auflösende Bedingung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller Erwerbsminderung endet, bewirkt keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers.

Schlagworte

TVÖD RENTE BEHINDERUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KÜNDIGUNG Die Personalvertretung Berlin