Die Reform greift weit, aber nicht weit genug
Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 8 · S. 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeit er Wohlfahrt (AWO) begrüßt die geplante Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die tatsächlich Menschen mit körperlicher und geistiger Einschränkung gleich berechtigt. Damit werde ein wichtiger Schritt gegangen. Aber genau wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die AWO eine deutlichere Anpassung aller Pflegeleistungen. Kritisch sei, so der Wohlfahrtsverband, nach wie vor die mangelnde Beachtung des realen Kaufkraftverlusts in den letzten Jahren. Notwendig wäre es, einen Mechanismus zu etablieren, der kontinuierlich eine Leistungsanpassung vornimmt. Die geeignete Basis für eine Berec…