CareLit Fachartikel
Eine x-beliebige Einlage darf hier nicht rein
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2015 · Heft 9 · S. 12 bis 13
Dokument
161504
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Man nehme einen Sicherheitsschuh, lege eine orthopädische Einlage hinein oder bringe eine Sohlenerhöhung an und fertig ist der ortho-pädische Fußschutz: So einfach geht es natürlich nicht. Die Regelungen zum Fußschutz schließen ausdrücklich auch orthopädische Anpassungen mit ein. Frank Dietrich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.
Schlagworte
KOSTEN
MITARBEITER
BEDARFSPLANUNG
BERUFSGENOSSENSCHAFT
UNFALLVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg