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Eine x-beliebige Einlage darf hier nicht rein

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2015 · Heft 9 · S. 12 bis 13

Dokument
161504
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Man nehme einen Sicherheitsschuh, lege eine orthopädische Einlage hinein oder bringe eine Sohlenerhöhung an und fertig ist der ortho-pädische Fußschutz: So einfach geht es natürlich nicht. Die Regelungen zum Fußschutz schließen ausdrücklich auch orthopädische Anpassungen mit ein. Frank Dietrich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.

Schlagworte

KOSTEN MITARBEITER BEDARFSPLANUNG BERUFSGENOSSENSCHAFT UNFALLVERSICHERUNG UNTERNEHMEN Sicherheitsbeauftragter Heidelberg