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Juristisch fragwürdig

Eichholz, R.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 50 bis 51

Dokument
161516
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Eichholz, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Das Kind hat Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung des Kindcswohls (Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention/ KRK). Die Entscheidung, ob eine klinische Geburt oder eine außerklinische Geburt im Geburtshaus oder zu Hause dem Kindeswohl besser entspricht, ist nicht von staatlicher oder behördlicher Seite zu treffen, sondern obliegt den Eltern als Treuhändern des Kindes. Ihre sorgerechtlichen Pflichten werden durch die Wahl einer Hebamme zur Betreuung der Geburt erfüllt. Die beabsichtigte Regelung der GKV unterläuft hinsichtlich der Bestimmung des Kindeswohls das verfassungsrechtlich geschützte „Interpretationspr…

Schlagworte

GEBURT HEBAMME ENTSCHEIDUNG RECHT SCHWANGERSCHAFT NAHRUNGSERGAENZUNG Deutsche Hebammen Zeitschrift Hannover