CareLit Fachartikel
Ratten und Mäusen legal den Garaus machen
VOIGT, T. F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 9 · S. 41 bis 42
Dokument
161592
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Januar 2013 war bei der Schadnagerprophylaxe die Dauerbeköderung oder das Monitoring mit wirkstoffhaltigen Ködern untersagt. Der Grund: Im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten wurden für die Verwendung von Rodentizidenmitantikoagulanten(blutgerinnungshemmenden) Wirkstoffen, insbesondere der zweiten Generation, erhebliche Umweltrisiken und Risiken der Resistenzbildung beschrieben.
Schlagworte
PROPHYLAXE
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSWESEN
HYGIENE
INFORMATIONSSYSTEM
Health & Care Management
Bad Wörishofen