CareLit Fachartikel
Ehrenamtliche Pflegekräfte sind steuerbefreit
Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 12
Dokument
161680
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden ehrenamtliche Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft nebenberuflich ausgeübt, können Aufwandsentschädigungen bis zu 2 400 Euro im Kalenderjahr steuerfrei nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (EStG) gezahlt werden, besser bekannt als sogenannter Übungsleiterfreibetrag. Was viele nicht wissen: Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Pflegekräfte.
Schlagworte
EINNAHMEN
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
AUSGABEN
BEREITSCHAFTSDIENST
BETRIEB
Care konkret
Hannover