CareLit Fachartikel

Ehrenamtliche Pflegekräfte sind steuerbefreit

Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 9 · S. 12

Dokument
161680
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
12
Erschienen: 2015-09-04 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Werden ehrenamtliche Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft nebenberuflich ausgeübt, können Aufwandsentschädigungen bis zu 2 400 Euro im Kalenderjahr steuerfrei nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (EStG) gezahlt werden, besser bekannt als sogenannter Übungsleiterfreibetrag. Was viele nicht wissen: Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Pflegekräfte.

Schlagworte

EINNAHMEN ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER AUSGABEN BEREITSCHAFTSDIENST BETRIEB Care konkret Hannover