CareLit Fachartikel

Die Dienstreise - Begriff, Vergütung und Haftung

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 9 · S. 30 bis 32

Dokument
161718
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Dienstreise ist arbeitsrechtlich nicht einheitlich definiert. Im öffentlichen Dienst liegt nach §2 Bundesreisekostengesetz eine Dienstreise vor, wenn der Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist. Ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, Dienstreisen zu unternehmen, hängt in erster Linie von der inhaltlichen Gestaltung des Arbeitsvertrages ab. Dabei muss die Verpflichtung zu Dienstreisen nicht ausdrücklich vereinbart werden. Sie kann sich auch aus dem Berufsbild oder Tätigkeitsfeld selbst ergeben. So beinhaltet beispielsweise die Tätigkeit als Ergot…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TÄTIGKEIT UNFALLVERSICHERUNG FAHRLÄSSIGKEIT RECHTSPRECHUNG Ergotherapie & Rehabilitation Idstein