Die Dienstreise - Begriff, Vergütung und Haftung
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 9 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff der Dienstreise ist arbeitsrechtlich nicht einheitlich definiert. Im öffentlichen Dienst liegt nach §2 Bundesreisekostengesetz eine Dienstreise vor, wenn der Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist. Ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, Dienstreisen zu unternehmen, hängt in erster Linie von der inhaltlichen Gestaltung des Arbeitsvertrages ab. Dabei muss die Verpflichtung zu Dienstreisen nicht ausdrücklich vereinbart werden. Sie kann sich auch aus dem Berufsbild oder Tätigkeitsfeld selbst ergeben. So beinhaltet beispielsweise die Tätigkeit als Ergot…