Vorfußamputation infolge einer arteriellen Thrombose OLG Sachsen-Anhalt vom 16.4.2015(1 U 119/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 233 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme ist das LG Stendal in der ersten Instanz nicht von einem Behandlungsfehler der Beklagten überzeugt gewesen. Nach der von der Klägerin nicht zu erschütternden Dokumentation des Krankenhauses habe sich dort kein Hinweis auf einen arteriellen Verschluss ergeben. Dementsprechend seien auch keine weiteren Maßnahmen, insbesondere keine Befunderhebung notwendig gewesen. Man habe an die Möglichkeit einer arteriellen Thrombose gedacht und diese aufgrund des klinischen Befundes ausgeschlossen. Durch die Klägerin seien anschließend keine fortbestehenden Beschwerden geäußert, sond…