CareLit Fachartikel
Sturz einer demenzbedingt desorientierten Heimbewohnerin im Treppenhaus OLG Köln vom 5.1.2015 (5 U 124/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 236 bis 239
Dokument
161758
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Begutachtung sei auf das Gehen wegen der massiven kognitiven Defizite sodann verzichtet worden, der Hilfebedarf werde unterstellt. Eine Begleitung sei wegen Gangunsicherheit, Sturzneigung und Orientierungsstörung ständig erforderlich. Zudem wurden motorische Unruhen und eine Weglauftendenz festgestellt. Unter anderem aufgrund dieser Unruhezustände kam es vor, dass die Geschädigte alleine auf dem Wohnbereich spazieren ging, was der Beklagte zuließ. Durch die Bewegung wurde sie wieder etwas ruhiger. Zwischenfälle bei diesen Spaziergängen sind nicht bekannt.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
STURZ
STATION
FLUR
HEIMBEWOHNER
KRANKENVERSICHERUNG
Rechtsdepesche
Köln