CareLit Fachartikel

Sturz einer demenzbedingt desorientierten Heimbewohnerin im Treppenhaus OLG Köln vom 5.1.2015 (5 U 124/14)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 236 bis 239

Dokument
161758
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
236 bis 239
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Bei der Begutachtung sei auf das Gehen wegen der massiven kognitiven Defizite sodann verzichtet worden, der Hilfebedarf werde unterstellt. Eine Begleitung sei wegen Gangunsicherheit, Sturzneigung und Orientierungsstörung ständig erforderlich. Zudem wurden motorische Unruhen und eine Weglauftendenz festgestellt. Unter anderem aufgrund dieser Unruhezustände kam es vor, dass die Geschädigte alleine auf dem Wohnbereich spazieren ging, was der Beklagte zuließ. Durch die Bewegung wurde sie wieder etwas ruhiger. Zwischenfälle bei diesen Spaziergängen sind nicht bekannt.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL STURZ STATION FLUR HEIMBEWOHNER KRANKENVERSICHERUNG Rechtsdepesche Köln