CareLit Fachartikel
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Di Bella, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 244 bis 245
Dokument
161760
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seiner Entscheidung vom 29. März 2012 machte der Große Senat für Strafrechtssachen des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine Lücke im Strafrecht aufmerksam: Danach handeln niedergelassene Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, im Rahmen dieser Versorgung weder als Amtsträger2 noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen.1 Das hat zur Folge, dass die gegenwärtig normierten Straftatbestände gegen den Wettbewerb konstruktionsbedingt nun nicht mehr auf die Vertragsärzte angewandt werden können.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
KORRUPTION
GESETZGEBUNG
SELBSTSTAENDIGKEIT
ANGEHÖRIGE
BUNDESGERICHTSHOF
Rechtsdepesche
Köln