CareLit Fachartikel

Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen -Chance und Risiko

Basche, J.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 248 bis 251

Dokument
161762
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Basche, J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
248 bis 251
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten des Fünften SGB Xl-Änderungsgesetzes, dem sogenannten Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG 1), zum 1. Januar 2015 besteht auch für alle Pflegebedürftigen, die nicht die bekannten Voraussetzungen aus den 13 Punkten des derzeitigen § 45a SGB XI erfüllen, ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen in Höhe von nunmehr 104, - Euro monatlich. Dieser neue Rechtsanspruch ist aktuell definiert in § 45b Abs. 1 a SGB XI. Er steht zur Verfügung für Angebote der teilstationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie der nach Landesrecht zugelassenen Träger.

Schlagworte

HILFE BERLIN LEISTUNG SOZIALHILFETRÄGER SOZIALRECHT VERGÜTUNG Rechtsanspruch Zusätzliche Entlastungsleistungen Betreuungsund Inkrafttreten Fünften Xl-Änderungsgesetzes Sogenannten Ersten Pflegestärkungsgesetz