Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen -Chance und Risiko
Basche, J.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 248 bis 251
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Fünften SGB Xl-Änderungsgesetzes, dem sogenannten Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG 1), zum 1. Januar 2015 besteht auch für alle Pflegebedürftigen, die nicht die bekannten Voraussetzungen aus den 13 Punkten des derzeitigen § 45a SGB XI erfüllen, ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen in Höhe von nunmehr 104, - Euro monatlich. Dieser neue Rechtsanspruch ist aktuell definiert in § 45b Abs. 1 a SGB XI. Er steht zur Verfügung für Angebote der teilstationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie der nach Landesrecht zugelassenen Träger.