CareLit Fachartikel
Der Mindestlohn in Kranken-häusern und Pflegebetrieben Teil 2: Mindestlohn für Bereitschaftsdienste?
Lampe, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 9 · S. 58
Dokument
161845
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2015 gilt noch dem Mindestlohngesetz in Deutschland erstmalig branchenunabhängig für alle Arbeitsverhältnisse ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde. Der erste Teil der Serie hat sich mit der Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten und Gastärzte in Krankenhäusern sowie in Pflegebetrieben beschäftigt. Im zweiten Teil wird erklärt, ob Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern und Pflegebetrieben mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
ZEIT
ARBEITSRECHT
AUSBILDUNG
AVR
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach