CareLit Fachartikel

Der Mindestlohn in Kranken-häusern und Pflegebetrieben Teil 2: Mindestlohn für Bereitschaftsdienste?

Lampe, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 9 · S. 58

Dokument
161845
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Lampe, J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
58
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2015 gilt noch dem Mindestlohngesetz in Deutschland erstmalig branchenunabhängig für alle Arbeitsverhältnisse ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde. Der erste Teil der Serie hat sich mit der Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten und Gastärzte in Krankenhäusern sowie in Pflegebetrieben beschäftigt. Im zweiten Teil wird erklärt, ob Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern und Pflegebetrieben mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT VERGÜTUNG ZEIT ARBEITSRECHT AUSBILDUNG AVR KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach